AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Zimmerei Benz (im Folgenden: „Auftragnehmer“)
(Stand: [Monat/Jahr])
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Für alle Bauleistungen des Auftragnehmers gelten die Bestimmungen der VOB/B in ihrer jeweils gültigen Fassung.
1.2. Ergänzend gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit diese nicht im Widerspruch zur VOB/B stehen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsausführung
3.1. Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
3.2. Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Details sowie der rechtzeitigen Bereitstellung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen oder Materialien.
3.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, den Leistungsverzeichnissen und den dazugehörigen Plänen.
3.4 Änderungen im Leistungsumfang sind vom Auftraggeber schriftlich anzuordnen. Der Auftragnehmer wird die Auswirkungen auf Vergütung und Bauzeit prüfen und dem Auftraggeber mitteilen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber hat die Baufreiheit, Zugänglichkeit und die notwendigen Genehmigungen für die Bauausführung sicherzustellen.
4.2. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist und gegebenenfalls zur Geltendmachung von Mehrkosten.
5. Ausführungsfristen
5.1. Die Ausführungsfristen richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.
5.2. Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Wetterbedingungen, höhere Gewalt), verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen
6. Abnahme
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
6.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung zur Fertigstellung schriftlich Mängel rügt.
6.3. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
7. Mängelansprüche
7.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den Regelungen der VOB/B und beträgt in der Regel 2 Jahre für Bauleistungen, sofern keine abweichenden Fristen vereinbart wurden.
7.2. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung oder Nacherfüllung.
8. Vergütung
8.1 Die Vergütung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Summe. Zusätzliche Leistungen werden nach den ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Abschlagszahlungen können gemäß § 16 VOB/B geltend gemacht werden.
8.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
8.4. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.5. Abschlagszahlungen sind gemäß § 16 VOB/B nach Leistungsfortschritt zu leisten.
9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
9.2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
9.3 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10. Kündigung
10.1. Die Kündigung des Vertrags richtet sich nach den Vorschriften der VOB/B.
10.2. Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den Auftragnehmer sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.
10.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Sonstiges
11.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11.2. Es gilt deutsches Recht.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
12.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.